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Strompreise verstehen

Preisbestandteile, Netzentgelte & Abgaben

Der Strompreis eines Unternehmens setzt sich aus verschiedenen Preisbestandteilen zusammen. Dazu können insbesondere gehören:
- Strombeschaffung bzw. Energiebezug - Vertrieb und weitere lieferantenseitige Kosten - Netzentgelte - Messstellenbetrieb - Stromsteuer - Konzessionsabgabe - KWKG-Umlage - Offshore-Netzumlage - § 19 StromNEV-Umlage - Umsatzsteuer, soweit sie für die jeweilige Betrachtung relevant ist
Welche Preisbestandteile tatsächlich anfallen und wie hoch sie ausfallen, hängt unter anderem vom Jahresverbrauch, Netzgebiet, der Netznutzung sowie den individuellen und gesetzlichen Voraussetzungen eines Unternehmens ab.
Für statistische Auswertungen können einzelne Bestandteile zu übergeordneten Preisbereichen zusammengefasst werden. In der nachfolgenden Darstellung auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) werden die drei Bereiche Energie & Vertrieb, Netzkosten sowie Steuern, Abgaben & Umlagen unterschieden.
Für Unternehmen ist es deshalb wichtig, beim Vergleich von Stromangeboten nicht nur einen einzelnen Preisbestandteil zu betrachten, sondern die gesamte Preisstruktur.

Zusammensetzung des Strompreises für Unternehmen

Preisbestandteile nach Verbrauchsklasse im Durchschnitt 2025

Die Verteilung der einzelnen Preisbestandteile unterscheidet sich unter anderem nach der Höhe des jährlichen Stromverbrauchs.
Die folgende Darstellung zeigt die durchschnittliche prozentuale Zusammensetzung des Strompreises für Unternehmen in Deutschland im Jahr 2025 für drei ausgewählte Verbrauchsklassen:
20–500 MWh
500–2.000 MWh
2.000–20.000 MWh
Die dargestellten Werte basieren auf Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und zeigen statistische Durchschnittswerte. Die tatsächliche Zusammensetzung des Strompreises eines einzelnen Unternehmens kann davon abweichen.
STROMPREIS · UNTERNEHMEN · DEUTSCHLAND

Zusammensetzung des Strompreises nach Verbrauchsklasse

Durchschnitt 2025 · Anteil der Preisbestandteile am Gesamtpreis

20–500 MWh
Jahresverbrauch
Energie & Vertrieb
Netzkosten
Steuern, Abgaben & Umlagen
500–2.000 MWh
Jahresverbrauch
Energie & Vertrieb
Netzkosten
Steuern, Abgaben & Umlagen
2.000–20.000 MWh
Jahresverbrauch
Energie & Vertrieb
Netzkosten
Steuern, Abgaben & Umlagen
  • Datenquelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) | GENESIS-Online · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · Tabelle 61243-0006 · Aufbereitung und Darstellung von WattBroker
  • Prozentanteile: eigene Berechnung von WattBroker auf Basis der veröffentlichten Destatis-Werte für 2025.
  • Die dargestellten Werte basieren auf der Destatis-Statistik für Nicht-Haushaltskunden, d. h. für Unternehmen, Gewerbebetriebe und Behörden. Es handelt sich um statistische Durchschnittswerte; die tatsächliche Preiszusammensetzung eines einzelnen Unternehmens kann davon abweichen.
Datenquelle für Strompreisbestandteile

Welche Preisbestandteile können Unternehmen beeinflussen?

Welche Bereiche des Strompreises beeinflussbar sind

Nicht alle Bestandteile des Strompreises lassen sich gleichermaßen beeinflussen. Für Unternehmen ist deshalb wichtig zu unterscheiden, welche Preisbestandteile wettbewerblich geprägt sind und welche durch regulatorische oder gesetzliche Rahmenbedingungen bestimmt werden.
Energie & Vertrieb – hier bestehen wettbewerbliche Einflussmöglichkeiten Im Bereich Energie & Vertrieb können insbesondere Anbieterwahl, Beschaffungszeitpunkt, Beschaffungsmodell, Vertragslaufzeit und weitere Vertragskonditionen Einfluss auf die Energiekosten haben. WattBroker vergleicht hierfür Angebote verschiedener Energieversorger und unterstützt Unternehmen dabei, eine zur jeweiligen Situation passende Beschaffungsstrategie und Vertragsgestaltung auszuwählen. Der gesamte Preisbestandteil Energie & Vertrieb ist dabei nicht vollständig beeinflussbar und auch nicht mit dem reinen Börsen- oder Beschaffungspreis gleichzusetzen.
Netzkosten – weitgehend vorgegeben Netzkosten können nicht wie ein Energieangebot frei am Markt verhandelt werden. Sie werden insbesondere durch den zuständigen Netzbetreiber und regulatorische Vorgaben bestimmt. Die konkrete Höhe kann jedoch je nach Netzgebiet, Spannungsebene, Verbrauch, Leistung und Art der Netznutzung unterschiedlich ausfallen.
Steuern, Abgaben & Umlagen – gesetzlich beziehungsweise regulatorisch bestimmt Steuern, Abgaben und Umlagen werden durch gesetzliche beziehungsweise regulatorische Vorgaben bestimmt und können nicht im Rahmen einer Energieausschreibung frei verhandelt werden.
Je nach Unternehmen – ob Gewerbe, Mittelstand oder Industrie – können unterschiedliche gesetzliche Regelungen, Voraussetzungen oder Entlastungsmöglichkeiten relevant sein.

Großhandelspreis ist nicht gleich Unternehmenspreis

Warum Marktpreise nur einen Teil des tatsächlichen Strompreises erklären

Die Preise am Strom-Großhandelsmarkt sind nicht mit dem tatsächlichen Strompreis eines Unternehmens gleichzusetzen. Großhandelspreise bilden eine wichtige Grundlage für die Energiebeschaffung, der endgültige Unternehmenspreis wird jedoch von weiteren Preisbestandteilen und individuellen Rahmenbedingungen beeinflusst.
Dazu gehören insbesondere vertriebs- und lieferantenseitige Kosten, Netzkosten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Energieversorger beschaffen Strom zu unterschiedlichen Zeitpunkten und über unterschiedliche Beschaffungsmodelle. Deshalb entspricht der angebotene Energiepreis eines Unternehmens nicht automatisch einem einzelnen beobachtbaren Marktpreis.
Zusätzlich können Verbrauchsprofil, Abnahmemenge, Vertragslaufzeit, Mengenrisiken und weitere Vertragsbedingungen Einfluss auf ein Angebot haben. Die Entwicklung der Großhandelspreise bleibt dennoch ein wichtiger Faktor für die Energiebeschaffung. Sie kann Hinweise auf Marktbewegungen, Preisentwicklungen und mögliche Beschaffungszeitpunkte geben.
Für Gewerbe und Industrie sollte deshalb nicht ein einzelner Marktpreis isoliert betrachtet werden, sondern das Zusammenspiel aus Marktentwicklung, Beschaffungsstrategie, Vertragsgestaltung und den weiteren Bestandteilen des Strompreises.

Stromangebote ganzheitlich vergleichen

Preis, Beschaffungsmodell und Vertragsbedingungen gemeinsam betrachten

Beim Vergleich von Stromangeboten sollte nicht nur ein einzelner Preisbestandteil betrachtet werden. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Preis, Vertragsbedingungen, Beschaffungsmodell und Energieversorger. Neben dem Energiepreis können beispielsweise Vertragslaufzeit, Preisbindung, Mengenregelungen, Kündigungsfristen und weitere Vertragsbedingungen eine wichtige Rolle spielen.
WattBroker unterstützt Unternehmen unterschiedlicher Größen – vom Gewerbebetrieb über den Mittelstand bis zur Industrie – dabei, Angebote verschiedener Energieversorger strukturiert zu vergleichen und eine passende Entscheidungsgrundlage für die Strombeschaffung zu schaffen.

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